Firmung
Die Firmung <events keyword="Firmung">Veranstaltungen zum Thema Firmung</events> (von lat.: confirmatio = Bestätigung, Bekräftigung) ist in der katholischen Kirche eines der sieben Sakramente. Sie vollendet und bekräftigt, wie es schon der Name ausdrückt, zum einen die mit der Taufe geschaffene Verbindung des Firmkandidaten mit der Kirche, d. h. der Gemeinschaft der Gläubigen. Aufgrund dieses Charakters gehört die Firmung zu den drei Initiationssakramenten – neben Taufe und Eucharistie. Daneben hat die Firmung zum anderen für den Gefirmten auch die Bedeutung einer Stärkung und Bekräftigung seines Glaubens durch die Kraft des Heiligen Geistes sowie seines Auftrags der Zeugenschaft in Wort und Tat für Christus, den christlichen Glauben und die Gemeinschaft der Gläubigen in der Kirche.
Historische Entwicklung
In frühchristlicher Zeit war die Firmung noch keine selbstständige Feier, sondern es erfolgte – gleichsam als Vorläufer des heutigen Firmaktes – im Rahmen der Taufe eine Handauflegung zur Herabrufung des Heiligen Geistes auf den Täufling. Dieser Vorgang wird beispielsweise in der Traditio Apostolica, einer Kirchenordnung aus dem 3. Jahrhundert, beschrieben. Nach dem Taufbekenntnis folgen zwei postbaptistmale Salbungen, wobei eine dem Bischof vorbehalten ist. Diese Salbung hat sich später zum Firmsakrament herausgebildet.
Als die Taufpraxis im Mittelalter nicht mehr grundsätzlich dem Bischof vorbehalten war, spaltete sich die Firmung immer mehr von dem Taufsakrament ab. Firmreisen zum Bischof werden immer häufiger von den Gläubigen unternommen. Mit der Zeit und unter dem Einfluss der scholastischen Theologie, insbesondere Thomas von Aquins und Hugos von St. Victor, wurde die Taufe als ein eigenständiges Sakrament angesehen, eine Entwicklung, die im Spätmittelalter auch kirchenrechtlich festgeschrieben wurde. Thomas bezeichnet die Firmung als "das Wachstum des Menschen im geistigen Leben analog zum Vollalter des natürlichen Lebens."
Die Reformatoren sprachen dann im Zuge ihrer grundsätzlichen Kritik an der Sakramentaltheologie Roms der Firmung eben diesen sakramentalen Charakter wieder ab, auch mit dem Hinweis, dass sich dafür in der Bibel – im Gegensatz zur Taufe – kein entsprechender Einsetzungsbeleg Christi für diesen Ritus finde. Luther lässt zwar die Firmung grundsätzlich zu, zählt sie allerdings nicht als Sakrament. Im Konzil von Trient (1554–1563) bekräftigte die römisch-katholische Kirche jedoch den eigenständigen sakramentalen Charakter der Firmung. Die protestantische und die römisch-katholische Position standen sich in dieser Beziehung in den nächsten Jahrhunderten nahezu unverändert und unversöhnlich gegenüber, bis katholische Theologen wie z. B. Karl Rahner im Vor- und Umfeld des Zweiten Vatikanischen Konzils unter Aufgreifen von gewissen Elementen der protestantischen Kritik und Neuerforschung der biblischen Grundlagen sowie der patristischen und liturgischen Tradition den Rückbezug der Firmung zur Taufe erneut verstärkt herausstellten. Dies geschah insbesondere im Sinne der oben erwähnten intensiveren Betonung der Einheit der drei katholischen Initiationssakramente Taufe, Erstkommunion/Eucharistie und Firmung.
Wie in der römisch-katholischen Kirche, so ist die Firmung auch in den orthodoxen Ostkirchen ein eigenständiges Sakrament (dort mit dem griechischen Ausdruck „myron“ = „Salbung“ bezeichnet), jedoch wird hier die erwähnte Verbindung der drei Initiationssakramente auch in der sakramentalen Praxis dadurch verstärkt betont, dass die Firmung – auch bei Kindertaufen – unmittelbar im Anschluss an die Taufe und vor der Erstkommunion erfolgt.
Wie in den evangelischen Kirchen, wo im Rahmen der Konfirmation in einer feierlichen Segnung der Übertritt des Konfirmanden in das kirchliche „Erwachsenenalter“ bekräftigt wird, so hat die Firmung auch in der anglikanischen Kirche – gemäß der reformatorischen Tradition – nicht den Status eines Sakraments, sondern nur den einer sakramentalen Handlung (sog. „Sakramenatale“).
Biblische Grundlagen
Das Sakrament der Firmung hat sich vor allem auf Grundlage der Apostelgeschichte zu einem eigenständigen Sakrament entwickelt. Philippus predigte zunächst in Samarien ohne, dass der Heilige Geist auf ihn herabgekommen ist:
- „Als die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dorthin. Diese zogen hinab und beteten für sie, sie möchten den Heiligen Geist empfangen. Denn er war noch auf keinen von ihnen herabgekommen; sie waren nur auf den Namen Jesu, des Herrn, getauft. Dann legten sie ihnen die Hände auf und sie empfingen den Heiligen Geist.“ (Apg. 8,14-17 EÜ.)
Ebenso geht man davon aus, dass der Apostel Paulus unter den Johannesjüngern die Firmung gespendet hat:
- „Während Apollos sich in Korinth aufhielt, durchwanderte Paulus das Hochland und kam nach Ephesus hinab. Er traf einige Jünger und fragte sie: Habt ihr den Heiligen Geist empfangen, als ihr gläubig wurdet? Sie antworteten ihm: Wir haben noch nicht einmal gehört, dass es einen Heiligen Geist gibt. Da fragte er: Mit welcher Taufe seid ihr denn getauft worden? Sie antworteten: Mit der Taufe des Johannes. Paulus sagte: Johannes hat mit der Taufe der Umkehr getauft und das Volk gelehrt, sie sollten an den glauben, der nach ihm komme: an Jesus. Als sie das hörten, ließen sie sich auf den Namen Jesu, des Herrn, taufen. Paulus legte ihnen die Hände auf und der Heilige Geist kam auf sie herab; sie redeten in Zungen und weissagten. Es waren im ganzen ungefähr zwölf Männer.“ (Apg. 19,1-7 EÜ.)
Oftmals wird noch eine dritte Stelle genannt:
- „Noch während Petrus dies sagte, kam der Heilige Geist auf alle herab, die das Wort hörten. Die gläubig gewordenen Juden, die mit Petrus gekommen waren, konnten es nicht fassen, dass auch auf die Heiden die Gabe des Heiligen Geistes ausgegossen wurde. Denn sie hörten sie in Zungen reden und Gott preisen. Petrus aber sagte: Kann jemand denen das Wasser zur Taufe verweigern, die ebenso wie wir den Heiligen Geist empfangen haben? Und er ordnete an, sie im Namen Jesu Christi zu taufen. Danach baten sie ihn, einige Tage zu bleiben.“ (Apg. 10, 44-48 EÜ.)
Die katholische Kirche rechtfertigt durch diese Bibelstellen die Trennung von Taufe und Geisteinflößung. Dies Handhabung ist unter den christlichen Kirchen freilich nicht ganz unumstritten.
Bedeutung
Die Firmung ist sehr eng mit der Taufe verbunden. Kritiker sind der Ansicht, dass die beiden Sakramente untrennbar zusammengehören und deshalb nicht als jeweils eigenständig angesehen werden können. Es ist Aufgabe der Theologie herauszustellen, worin genau die Eigenständigkeit der Firmung begründet liegt. Dies kann auf unterschiedliche Weise geschehen: 1. Die Firmung wird als „Ergänzung“ zur Taufe gesehen. Problematisch ist hierbei, dass die Taufe dann als etwas „Unvollkommenes“ betrachtet wird. 2. Die Firmung entfaltet bzw. bekräftigt die Taufe – dann ist jedoch die Frage, ob dies ausreicht, um ein eigenständiges Sakrament zu begründen.
Laut der Dogmatischen Konstitution über die Kirche des Zweiten Vatikanischen Konzils, Lumen Gentium, werden die Gläubigen durch die Firmung „vollkommener der Kirche verbunden und mit einer besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet. So sind sie in strengerer Weise verpflichtet, den Glauben als wahre Zeugen Christi in Wort und Tat zugleich zu verbreiten und zu verteidigen“. Durch das Sakrament der Firmung wird also jeder Gläubige beauftragt, an dem Sendungsauftrag der Kirche aktiv mitzuwirken. Dies erklärt auch, warum bei einer Erwachsenentaufe die Firmung gleich mitvollzogen wird.
In der Ostkirche hingegen wird die Auffassung vertreten, dass erst durch die Firmung der Geist auf die Gläubigen herabkomme.
Voraussetzungen in der römisch-katholischen Kirche
Die Spendung des Firmsakraments in der römisch-katholischen Kirche ist an bestimmte theologische und kirchenrechtliche Voraussetzungen gebunden. Im Sinne des erwähnten Zusammenhangs der drei Initiationssakramente und der Auffassung, dass die Firmung die Einheit des Gläubigen mit Christus und der Kirche zur Vollendung bringt, muss der Firmkandidat getauft sein. Des Weiteren darf der Kandidat das Sakrament der Firmung bis dato noch nicht empfangen haben. Es wird empfohlen zuvor das Bußsakrament zu empfangen – dies ist jedoch keine Voraussetzung.
In der christlich-orthodoxen Praxis werden die Gläubigen bereits bei der Taufe gefirmt und somit voll initiiert. Deshalb werden Orthodoxe Christen nach einer Konversion zum Katholizismus nicht gefirmt. Im Gegensatz dazu muss der römisch-katholische Firmbewerber den bewussten, eigenen Willen haben, das Firmsakrament zu empfangen und daher auch die Bedeutung der Firmung erkennen können. Deshalb schreibt auch hier, wie bei der Erstkommunion, der Codex Iuris Canonici das „Erreichen des Vernunftgebrauchs“ (etwa ab der Vollendung des siebten Lebensjahres) als Voraussetzung vor. Wenn dieses Alter noch nicht erreicht ist, wird die Spendung des Sakraments aufgeschoben. In der Regel erfolgt die Firmung in der römisch-katholischen Kirche aber heute später, und zwar zwischen dem 12. und dem 16. Lebensjahr, was mit der dann größeren Reife des Firmlings begründet wird.
Wie bei der Erstkommunionvorbereitung bzw. Erstkommunion, so erfolgt auch die Firmvorbereitung (Firmkatechese) und die Firmung der Jugendlichen in Gruppen. Unterstützt wird der für die Firmkatechese zuständige Geistliche der Pfarrei auch hier oft durch Gemeindemitglieder. Ziel der Firmkatechese ist neben der Erläuterung des Firmsakraments ganz allgemein die Erneuerung und Stärkung der Kenntnisse über die fundamentalen Glaubensinhalte.
Ablauf der Firmung in der römisch-katholischen Kirche
Das Firmsakrament wird in der römisch-katholischen Kirche im Allgemeinen im Rahmen einer heiligen Messe von einem Bischof oder Weihbischof gespendet. Mit Befugnis des bzw. Beauftragung durch den zuständigen Diözesanbischofs kann jedoch auch ein Abt oder ein hochrangiges Mitglied des Ordinariats sowie ein Priester (z. B. bei Erwachsenentaufen mit Firmung bzw. Konversionen) die Firmung durchführen. Der Bischof kann auch denjenigen Personen erlaubterweise das Sakrament der Firmung spenden die ihm nicht untergeben sind, aber sich in seinem Gebiet aufhalten – außer es besteht ein ausdrückliches Verbot des jeweiligen Ortsordinarius (can. 886 §1 CIC). Bei Todesgefahr spendet jeder Priester die Firmung erlaubterweise.
Der Ort der Firmspendung ist die Kirche innerhalb einer Messfeier, nur aus „gerechtem Grund“ darf sie auch außerhalb gespendet werden (can. 881 CIC). Bei der Firmfeier selbst erneuern die Firmlinge zunächst gemeinsam ihre Taufversprechen. Danach betet der Firmspender unter Ausbreitung seiner Hände über dem Firmling um die Herabkunft des Heiligen Geistes und um die Vermittlung von dessen Gaben. Anschließend wird vom Firmenden mit der auf den Kopf des Firmlings aufgelegten Hand und den Worten „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist“ mit dem Salböl Chrisam ein Kreuz auf die Stirn des Firmkandidaten gezeichnet. Dabei legt der Firmpate als Zeichen seiner Unterstützung seine Hand auf die rechte Schulter des Firmlings. Nach einem abschließenden Gebet und dem Segen folgt dann die Feier der Eucharistie.
Die Firmpaten müssen nach kanonischem Recht mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben und bereits voll katholisch initiiert sein. Zudem sollten sie eine christliche Lebensführung pflegen und frei von Kirchenstrafen sein. Aufgabe des Firmpaten ist es nämlich, den Firmling nicht nur im Rahmen der Firmvorbereitung zu unterstützen, sondern ihm vor allem nach der Firmung als Hilfe und Orientierung für ein gelingendes Leben – auch und vor allem im Glauben – zu dienen.
Weiterbildungsangebote der Stiftung Bildungszentrum im Kardinal-Döpfner-Haus
Das Bildungszentrum Kardinal-Döpfner-Haus bietet regelmäßig Workshops und Seminare für unterschiedlichste Zielgruppen zum Thema Firmung an.
Schreiblust bei Jugendlichen wecken – Ideenwerkstatt für Jugendseelsorger*innen, Firmhelfer*innen, Religionslehrer*innen & Co
Wie gelingt es, Jugendliche zu motivieren, ihre Glaubensfragen und ihren Glauben auszudrücken? Wie lässt sich vermitteln, dass es weder „verrückt“, langweilig, noch kompliziert, sondern spannend ist, ein Gespräch mit Gott zu führen?
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Was glaubst du? Schreibwerkstatt für Firmlinge & ihre Patinnen und Paten
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Abwechslungsreiche Anregungen dienen Firmlingen und ihren Paten und Patinnen dazu, sich stressfrei über Glaubens- und Lebensthemen auszutauschen – und darüber, wie sie ihre Beziehung fortan gestalten wollen. Firmlinge werden auch untereinander ins Gespräch kommen, ebenso Patinnen und Paten. Alle enstehenden Texte unterliegen der Diskretion. Vorgelesen wird nur auf freiwilliger Basis.
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Datum: 11.03.2017, Anmeldeschluss: 24.02.2017
Weitere Informationen zu Gebühren, Referenten und Anmeldung entnehmen Sie bitte dem Flyer
Literatur
Faber, Eva-Maria: Einführung in die katholische Sakramentenlehre, Darmstadt 2011, 75-97. [1]
Weiterführende Links
- Den Ablauf des Firmsakraments finden Sie hier
- Literaturtipps zum Firmsakrament finden Sie hier
- Die Arbeitshilfe zur Firmpastoral "Damit der Funke zündet" (mit wichtigen Rahmenbedingungen, Kriterien, Haltungen, Impulsen für das eigene Konzept der Firmvorbereitung) finden Sie hier
Aktuelle Literaturempfehlungen
Ausgewählte Literatur zum Thema finden Sie im Online-Shop des Sankt Michaelsbundes www.michaelsbund.de
Kontakt
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Oder Sie sind haupt- oder ehrenamtlich in Ihrer Pfarrei bei der Firmvorbereitung tätig? Sie sind also auf der Suche nach Material zum Thema Firmvorbereitung? Hier finden Sie kompetente Ansprechpartner für Ihre Arbeit, die sie mit Arbeits- und Werkheften, mit Ideen und Tipps versorgen:
Helmut Heiss - Pastoralreferent